Wer gegen die allgemeinen Menschenrechte ankämpft, sollte im Gerichtssaal nur auf der Anklagebank etwas zu sagen haben – so zumindest die Theorie in Deutschland seit den Nürnberger Prozessen. Anders sieht man das in Sachsen. Hier werden Faschist*innen auch nach höchstrichterlichen Urteilen noch Rosen auf den Weg gestreut.
Doch der Reihe nach: Im Oktober 2022 entschied der Sächsische Verfassungsgerichtshof (SächsVerfGH) in einem umstrittenen Urteil, dass Sachsen dem Dritten Weg-Kader Matthias Bauerfeind, sein Rechtsreferendariat ermöglichen müsse. In Bayern und Thüringen war der langjährige Neonazi mit seinen Klagen – wie in vergleichbaren Fällen aller Bundesländer seit einem Leiturteil von 1975 üblich – gescheitert. Bauerfeind zog im bayerischen Fall sogar vor das zuständige Bundesgericht und verlor – allerdings zu spät, denn da war der Neonazi, dank der eigensinnigen Auslegung des höchsten sächsischen Gerichts, bereits fertig ausgebildeter Volljurist. Tür und Tor stehen neonazistischen Jurist*innen seitdem in Sachsen offen.
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