Der folgende Artikel erschien zuerst in der Ausgabe 184 von Der Rechte Rand im Mai/Juni 2020. Am 28. Juli 2020 wurde Frank Hannig als Pflichtverteidiger von Stephan E. abberufen. Mittlerweile steht der Vorwurf im Raum Hannig habe seinen Mandanten zu einer falschen Tatdarstellung angestiftet. Das wäre als Anstiftung zu einer falschen Verdächtigung strafbar.
Anfang Juli 2019 ging eine Meldung durch die Presse: Der für die Tötung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke dringend Tatverdächtige Stephan E. hat einen neuen Verteidiger und kurz darauf sein Geständnis widerrufen. Seitdem versucht Stephan E. mit dem Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig die Berichterstattung in andere Bahnen zu lenken. Durchaus mit Erfolg: Mit allerhand Ankündigungen und gezielt gestreuten Informationen gelang es ihnen um den Jahreswechsel, die Nachrichten zum Mord zu dominieren. Journalist*innen griffen die angebotenen Informationen und Spins auf und machten sie einem großen Publikum bekannt. Der Anwaltswechsel hat sich bezahlt gemacht: Für Stephan E., aber auch für die neonazistische Szene insgesamt, die hinter den von Hannig verkündeten Schuldabwehr-Narrativen in Deckung gehen konnte. Zufall ist diese Inszenierung nicht.