Am 7. März 2017 wird vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen die »Gruppe Freital« eröffnet. Den acht Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen Juli und November 2015 eine terroristische Vereinigung gebildet zu haben, um Asylsuchende und politische Gegner_innen anzugreifen. Im Zentrum der Anklage der Generalbundesanwaltschaft stehen fünf Anschläge, von denen vier in Freital verübt wurden und einer in Dresden. Ein Sprengstoffanschlag auf eine Freitaler Wohnung von vier Asylsuchenden ragt dabei besonders heraus: Dort lautet der Vorwurf auf versuchten Mord in vier Fällen. Die ausformulierte Anklageschrift umfasst insgesamt mehr als 150 Seiten.
Dieser Artikel erschien bereits am 4. März 2017 bei NSU Watch.
Allein von den Anschlägen waren mindestens 26 Personen direkt betroffen. Es sind Asylsuchende aus Eritrea oder Syrien, Freitaler Lokalpolitiker_innen, Bewohner_innen eines selbstverwalteten Hausprojekts oder schlicht Nachbar_innen der angegriffenen Personen und Objekte. Die Zahl markiert lediglich eine Untergrenze. Hinzu kommen jene Betroffenen, deren Fälle nicht in die Anklage aufgenommen wurden, weil sie nicht ausermittelt wurden, weil die Straftatbestände neben einem Mordversuch kaum noch ins Gewicht fallen oder weil sie nur einzelnen Beschuldigten und nicht der Gruppierung zur Last gelegt werden. Schon diese Dimension unterstreicht die Bedeutung des anstehenden Verfahrens.
Es ist darüber hinaus der erste Prozess gegen eine rechte terroristische Vereinigung nach §129a in Sachsen, es ist überhaupt das erste Terrorverfahren vor dem Oberlandesgericht Sachsen. Für den Prozess musste der Freistaat für 5,5 Millionen Euro einen neuen Gerichtssaal einrichten lassen, um den Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden. Bereits jetzt stehen die Sitzungstermine, zwei bis drei je Woche, bis in den September 2017 fest. Absehbar ist schon, dass sie nicht ausreichen werden, um die hohe zweistellige Zahl an Zeug_innen und Sachverständigen befragen zu können. Das Verfahren ist auch mit weiteren Ermittlungen verknüpft. Gegen acht weitere Beschuldigte aus dem Umfeld der Gruppe Freital ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, gegen eine Person wegen Unterstützung derselben. Es gibt außerdem Verquickungen mit den §129-Ermittlungen der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft gegen die »Freie Kameradschaft Dresden«. Beide Gruppierungen waren in den Anschlag auf das Hausprojekt »Mangelwirtschaft« in Dresden-Übigau involviert. In der Summe ergibt das ein nicht gerade alltägliches Verfahren. Und definitiv eines, das Aufmerksamkeit verdient.
Sachsen wäre aber nicht Sachsen, wenn es nicht noch weitere Gründe liefert, den Prozess genau in den Blick zu nehmen.
Das Verfahren, das Sachsen nicht wollte
Da ist zunächst einmal die Sache, dass es das Verfahren so gar nicht hätte geben sollen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelte lediglich gegen fünf der jetzigen Angeklagten wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und anderer, geringerer Straftaten. Eine rechtsterroristische Vereinigung hatte die Generalstaatsanwaltschaft nicht erkannt. Selbst die Überwachung der Telekommunikation einzelner Beschuldigter parallel zur Vorbereitung des Anschlags auf das Hausprojekt „Mangelwirtschaft“ in Dresden brachte die sächsischen Ankläger_innen nicht zur Vermutung, dass dahinter ein organisiertes und geplantes Vorgehen eines bestimmten Personenkreises stehen könnte. Die Ermittlungen liefen auf Sparflamme und blieben oberflächlich.
Im Februar 2016 wollte die Generalstaatsanwaltschaft den Fall vor dem Amtsgericht Dresden anklagen. Auch das ist ein Indiz dafür, welche (geringe) Bedeutung sie dem Fall beimaß. Sie rechnete offenbar nicht mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren und sah auch kein besonderes öffentliches Interesse – andernfalls hätte der Fall vor dem Landgericht verhandelt werden müssen. Angesichts der Zahl der Betroffenen, aber auch mit Blick auf die bundesweite Aufmerksamkeit für die anhaltenden rassistischen und rechtsmotivierten Auschreitungen in Freital im Sommer 2015 ließe sich ein besonderes öffentliches Interesse zumindest schlüssig argumentieren.
Dass eine organisierte Struktur für die Anschläge verantwortlich sein könnte, wurde erst thematisiert, als sich die Bundesanwaltschaft einschaltete. Ab März 2016 prüfte sie den Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung, am 11. April 2016 übernahm sie die Ermittlungen. Zuvor soll es bereits »ab Herbst« einen »Beobachtungsvorgang« gegeben haben, ob man es in Freital mit einer terroristischen Vereinigung zu tun haben könne. So zumindest die vagen Aussagen von Sachsens Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann und INES-Leiter [Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen – u.a. Staatsanwält_innen und Polizist_innen ermitteln zur Strafverfolgung bei der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen] Uwe Wiegner bei einer Sondersitzung des Rechtsausschusses im Sächsischen Landtag am 29. April 2016. Sie erklärten, dass es dazu eine »fortwährende« Kommunikation mit dem Generalbundesanwalt gegeben habe. Im Gegensatz dazu beklagte die Bundesanwaltschaft ihrerseits fehlende Akten aus Sachsen: Erst im März habe man belastbare Anhaltspunkte für eine terroristische Vereinigung erhalten und dann das Verfahren übernehmen können. Im Anschluss daran wurde der Beschuldigtenkreis erweitert, weitere Hausdurchsuchungen veranlasst und schließlich Anfang November 2016 Anklage erhoben.
Fragen bleiben trotzdem: hat die sächsische Generalstaatsanwaltschaft bewußt tiefgestapelt? Warum wurde in Freital nur nachlässig und drucklos ermittelt?
Informationsweitergabe durch Polizisten?
Als nächstes ist dann die Sache mit der Polizei. Nach seiner Festnahme berichtete Timo Schulz im Dezember 2015 in einer Vernehmung, dass der ebenfalls als Rädelsführer angeklagte Patrick Festing regelmäßig Kontakt zu einem Bereitschaftspolizisten unterhalten hat. Dieser habe Festing über Orte und Dauer von Polizeieinsätzen informiert und auch schonmal gesagt, dass sie sich »aus dem Staub machen« sollten. Erzählt hat das Schulz zwei Polizisten und einer Staatsanwältin – passiert ist danach jedoch nichts. Ein Ermittlungsverfahren hatte niemand eingeleitet, obwohl die Beamten gesetzlich dazu verpflichtet gewesen wären.
Im April 2016 zeigte die Anwältin zweier Geschädigter nach erfolgter Akteneinsicht den Vorgang bei der Staatsanwaltschaft Dresden an. Diese leitete zunächst ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein. Im August 2016 schließlich wurde Patrick Festing vernommen. In dieser Vernehmung räumte er ein, dass er den Beamten schon lange kenne. Er habe mit dem Bereitschaftspolizisten bereits 2010 während eines Verfahrens wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung Kontakt gehabt. Festing wurde damals vorgeworfen, Mitglied der rechten Fangruppierung »Faust des Ostens« gewesen zu sein. Fe. berichtete auch, dass sich der Polizist mit ihnen in Freital an der ARAL-Tankstelle getroffen habe, die regelmäßig Treffpunkt der Gruppe Freital gewesen ist und nannte dessen Namen. Dennoch passierte für mehrere Monate wieder einmal nichts.
Erst als Reporter_innen der ZEIT bei der Staatsanwaltschaft Ende November 2016 nachbohrten, kam wieder Bewegung in die Sache. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun seit dem 7. Dezember 2016 gegen den Bereitschaftspolizisten. Der wurde zunächst vom Dienst suspendiert, durfte aber Ende Januar 2017 seine Arbeit wieder aufnehmen. Die Ermittlungen laufen unterdessen weiter. Inwiefern sie noch Belastendes zu Tage fördern, ist offen. Im Raum steht der Vorwurf des Geheimnisverrats oder je nach Verlauf des Prozesses gegen die Gruppe Freital gar die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die auffällig lange Untätigkeit der Ermittler_innen war für den beschuldigten Beamten sicherlich nicht von Nachteil, sie verschaffte viel Zeit.
Bemerkenswert auch: als sich die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakten genauer anschaute, stieß sie auf zwei weitere Polizisten, gegen die sie ein Verfahren wegen Geheimnisverrats eröffnet. Die Anhaltspunkte dafür würden aus vier weiteren Vernehmungen stammen, die in den vergangenen Monaten geführt wurden, so die Aussage der Staatsanwaltschaft. Die Verfahren waren jedoch schnell wieder vom Tisch: Ende Januar 2017 wurden sie bereits wieder eingestellt. Es gäbe keine Belege, die einen Geheimnisverrat untermauern würden. In welchem Verhältnis die beiden Polizeibeamten zur Gruppe Freital standen, blieb bis heute unklar. Das gleiche gilt für die Frage, wie es gelang, die Verdächtigungen so schnell auszuräumen. Und auch das ist noch nicht das Ende: Am 21.12.2016 hat die Staatsanwaltschaft ein weiteres Verfahren gegen Unbekannt eröffnet. Auch hier geht es um den Verdacht des Geheimnisverrats.
Rassismuskrise: Neue Eskalationsstufe in Freital
Aber auch die Situation in Freital selbst verdient eine genauere Betrachtung. Mit wöchentlichen rassistischen Mobilisierungen gegen eine Asylerstaufnahme im ehemaligen Hotel „Leonardo“, die später in einer mehrtägigen Belagerung der Unterkunft gipfelte, war die Stadt einer der Brennpunkte in der 2015 eskalierenden Rassismuskrise in Sachsen.
Die war keineswegs nur auf Sachsen begrenzt, der Freistaat war aber zweifellos einer ihrer kräftigsten Motoren. Das Rechercheprojekt rechtes-sachsen.de listet für den Freistaat im Jahr 2015 allein 728 rassistische Versammlungen auf. Wird die Zahl für einzelne Städte aufgeschlüsselt, folgt Freital mit seinen knapp 40.000 Einwohner_innen und mit 32 Versammlungen gleich an vierter Stelle nach Dresden (111), Chemnitz (67) und Leipzig (46). Und auch die Beteiligung war verhältnismäßig hoch. An der Auftaktdemonstration beteiligten sich etwa 2000 Personen, die zweite und dritte Demonstration wurden noch von über 1000 Teilnehmenden besucht.
Der Beginn der Freital-Demonstrationen fiel zusammen mit einem Mobilisierungseinbruch bei Pegida in Dresden. Das offenkundig aktionistischere und jüngere Klientel blieb den Montagsdemonstrationen zunehmend fern, das bloße „Spazierengehen“ war offenbar nicht mehr attraktiv genug. Gleichzeitig starteten gerade im Umland Dresdens neue „Bürgerinitiativen“, die Front gegen etwaige Asylunterkünfte machten und dabei nochmal expliziter agierten als das Vorbild aus Dresden. So auch in Freital. Gleich bei der ersten Demonstration von »Frigida« gegen die gerade neu bezogene Unterkunft versuchten etwa 200 Teilnehmende zur Erstaufnahmeeinrichtung vorzudringen und teils gewaltsam Polizeisperren zu durchbrechen, was aber misslang. Der stellvertretende AfD-Kreisvorsitzende Jan Zwerg kommentierte damals auf Facebook: »Für die erste Demo war es in Ordnung. Wir müßen uns auch klar darüber sein, daß es bei einer Demo ›Nein zum Hotelheim‹ und nicht ›Stürmt das Hotelheim‹ heißen muß.« Interessant ist die Frage, wie absichtsvoll Zwergs Einschränkung »bei einer Demo« tatsächlich gemeint war.
Auffällig war jedenfalls, dass sich eine Woche später etwa 130 Personen zu einer unangemeldeten Versammlung zusammenfanden und erneut versuchten zum Leonardo vorzudringen. Das gelang jedoch nur einem kleinen Teil, der dann vermummt aber planlos vor der Unterkunft stand, bis die Polizei in größerer Zahl eintraf und weitere Aktionen unterbunden hat. Eine Anmeldung für eine weitere »Nein zum Hotelheim«-Demonstration am selben Tag wurde von Frigida zurückgezogen. Viele Frigida-Sympatisierende wollten stattdessen eine Informationsveranstaltung des CDU-Landtagsabgeordneten Klaus Brähmig besuchen. Nach Drohungen gegen ihn und den Veranstaltungsort sagte Brähmig diese aber wegen Sicherheitsbedenken ab.
Die Frigida bzw. „Nein zum Heim“-Versammlungen in Freital markierten die nächste Eskalationsstufe in der Rassismuskrise. Die Gangart war von Anfang an deutlich gewaltsuchender und aggressiver. Der Grund dafür lag sicherlich auch am größeren Einfluss neonazistischer und aktionsorientierter Akteure. Während sie in Dresden bei Pegida nur eine zahlenmäßig untergeordnete Rolle spielten, konnten sie in Freital stärker Einfluss nehmen. Die Demonstrationen boten die Gelegenheit für Organisierung und waren immer wieder Plattform für Gewalthandeln. Das zeigt sich in den Zahlen der Beratungsstellen für Betroffene rechtsmotivierter Gewalt. Im Jahr 2015 haben sie in Freital 31 Angriffe gezählt, die gegen insgesamt 46 Personen gerichtet waren. 19 Taten waren rassistisch motiviert, zwölf zielten ab auf politische Gegner_innen. Über zwei Drittel der Taten waren Körperverletzungsdelikte, ebensoviele Taten fanden an oder im Umfeld von Asylunterkünften beziehungsweise Demonstrationen statt.
Begünstigt wurde das auch durch die spürbare Zurückhaltung von Polizei und Versammlungsbehörde. Immer wieder wurden „spontane“, über Facebook abgesprochene, rassistische Versammlungen unmittelbar vor dem ehemaligen „Leonardo“ geduldet oder genehmigt. Im Juni, während neue Asylsuchende eintrafen, belagerte die »Nein zum Heim«-Initiative die Unterkunft über eine Woche lang täglich mit rassistischen Demonstrationen. Antirassistische Solidaritätskundgebungen standen als Puffer dazwischen, was dann zumindest auch dazu führte, dass die Polizei ihre Präsenz erhöht hat. Böllerwürfe auf die Unterkunft, Bedrohungen und Angriffe auf die Bewohner_innen der Unterkunft und auf die solidarischen Demonstrant_innen gehörten dennoch zur Tagesordnung. Mitgemischt haben dabei offenbar auch einige der Angeklagten im Gruppe Freital-Prozess. Timo Schulz stand wegen einer PKW Verfolgungsjagd auf antirassistische Demonstrant_innen bereits 2016 zusammen mit Tom Rehschuh und Torsten Lehmann vor Gericht.
Teil des Problems waren auch große Teile der Stadtpolitik. Der neue CDU-Oberbürgermeister Uwe Rumberg führte seinen Wahlkampf bis zum Juni 2015 auch auf dem Rücken von Asylsuchenden. So erklärte er der Sächsischen Zeitung, dass er sich nach seiner Wahl für Sanktionen gegen pöbelnde und gewalttätige Asylbewerber einsetzen werde, außerdem hätten Recht und Ordnung wieder zu gelten. Offenbar sah er beides durch Asylsuchende in Gefahr. Die gleichen Ressentiments formulierten auch Pegida oder der Freitaler Ableger Frigida. Und auch nach der Wahl bleibt Rumberg dem Pegida-Sprech treu. Es müsse stärker unterschieden werden »zwischen wirklich Hilfsbedürftigen und sogenannten Glücksrittern, die nach Deutschland kommen, um auf Kosten der Gemeinschaft ein sorgloses Leben ohne Gegenleistung zu führen«, erklärt er.
Die ersten Sprengstoffanschläge der Gruppe Freital auf eine Wohnung, in der Asylsuchende untergebracht waren und auf das Parteibüro der LINKEN kommentierte die Stadt mit einer »Resolution gegen jeglichen Extremismus«. Der Oberbürgermeister verfasste keinen Aufruf zur Solidarität mit den Betroffenen und verlor kein Wort über rassistische oder neonazistische Tatmotive, stattdessen bediente er Extremismusideologie. Eigene Versäumnisse, Fehler und Ressentiments müssen dabei nicht hinterfragt werden, wenn die Angriffe als Konflikt extremistischer Ränder gesehen werden. Selbst nach den ersten Festnahmen bei der Gruppe Freital meinte die Stadtspitze, dass es in Freital keine »nennenswerte (Neo-)Naziszene gäbe«, sie sieht darin ein »leider überregional bei manchen eingebürgerte[s] Klischee«. Es ist ein markantes Symptom sächsischer Verhältnisse, das hier wieder einmal durchbrach: rechte Gewalt, ja neonazistischer Terror, wird verharmlost, kleingeredet und bagatellisiert.
Aufklärung im Prozess?
Der anstehende Prozess wird der Entstehung und Entwicklung der Gruppe Freital nachgehen. Es ist der erste Versuch einen beispielhaften Fall aus der eskalierenden Rassismuskrise juristisch aufzuarbeiten und dabei nicht nur Einzelne zur Rechenschaft zu ziehen, sondern die dahinterstehende Struktur auszuleuchten. Ob das gelingt, bleibt abzuwarten. Die Vorarbeit der sächsischen Ermittlungsbehörden lässt zumindest einige Zweifel aufkommen und birgt möglicherweise den einen oder anderen Fallstrick. Die Verteidigung der Angeklagten wird sich sicherlich nicht scheuen, etwaige Ermittlungsfehler im Sinne ihrer Mandanten zu nutzen. Eine weitere Unbekannte ist das Gericht selbst. Wie das oberste sächsische Strafgericht auftreten wird, ist mangels vergleichbarer Fälle kaum absehbar. Spannend wird sicherlich die Frage, inwiefern das Gericht bereit ist, über die bisherige Ermittlungsarbeit hinauszublicken oder ob es vor allem ein zügiges Verfahren im Sinn hat.
Eines ist aber auf jeden Fall klar: Der Prozess wird nicht nur ein Ort abstrakter, juristischer Streitereien, sondern auch der einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung. Im Kern geht es darum, ob diese Gesellschaft bereit ist, rechtsmotivierten (Alltags-)Terror als Problem ernst zu nehmen und zu bekämpfen. Eine Debatte, die gerade in Sachsen bitter nötig ist. Und gerade weil die sächsische Justiz immer wieder in der Kritik steht, braucht es eine kritische Öffentlichkeit, die den Prozess verfolgt, hinterfragt und öffentlich Position bezieht. Das heißt zunächst einmal den Betroffenen der Anschläge den Rücken zu stärken und dafür zu sorgen, dass ihre Stimme gehört wird. Das heißt auch, Naziterror als solchen zu benennen und ihm entschieden die Stirn zu bieten.
Aktuelle Informationen zum Verlauf des Prozess gibt es hier: