„Freie Kameradschaft Dresden“ abgeurteilt

Am Donnerstag, den 24. September 2020, fiel im Komplex „Freie Kameradschaft Dresden“ (FKD) das vorerst letzte Urteil. Seit nunmehr vier Jahren verhandelte das Dresdner Landgericht in vier Verfahren gegen insgesamt 15 Beschuldigte wegen Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, Landfriedensbrüchen, gefährlichen Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen und einigem mehr.

Vier Prozesse gegen die „Freie Kameradschaft Dresden“ als solche, mehrere Prozesse im Umfeld, hunderte Prozesstage, unzählige Angriffe, Überfälle und Ausschreitungen, die aus diesem Umfeld begangen wurden, zahlreiche Querverbindungen zu anderen Nazi-Komplexen wie „Gruppe Freital“, „1. Mai 2015 Saalfeld“ oder „11.01.2016 Connewitz“ – hier den Überblick zu behalten, war auch für uns als langjährige Dresdner Recherchegruppe eine Herausforderung. Deshalb wollen wir mit diesem Text einen ersten Kurzüberblick über die abgeschlossenen Prozesse liefern, um diesen in nächster Zeit mit weiteren Einblicken zu ergänzen.

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Veranstaltungsreihe: Rechter Terror[ismus?]

Seit März 2017 steht die „Gruppe Freital“ vor dem Oberlandesgericht Dresden. Den acht Angeklagten wird neben der Bildung einer terroristischen Vereinigung auch versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Sie sollen in Freital mehrere Sprengstoffanschläge verübt und gemeinsam mit der „Freien Kameradschaft Dresden“ das alternative Wohnprojekt „Mangelwirtschaft“ in Dresden attackiert haben. Diese Gruppierung muss sich seit Juni bzw. September vor dem Dresdner Landgericht verantworten. Der Vorwurf hier lautet u.a. Bildung einer kriminellen Vereinigung und gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen. Beide Gruppen sind offenbar verantwortlich für zahlreiche rechte und rassistische Angriffe 2015 und 2016 in Dresden und Umgebung – eine Zeit in der Gewalt gegen Geflüchtete und politische Gegner*innen an der Tagesordnung war. Veranstaltungsreihe: Rechter Terror[ismus?] weiterlesen

Das Verfahren, das Sachsen nicht wollte – Prozess gegen Gruppe Freital beginnt

Am 7. März 2017 wird vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen die »Gruppe Freital« eröffnet. Den acht Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen Juli und November 2015 eine terroristische Vereinigung gebildet zu haben, um Asylsuchende und politische Gegner_innen anzugreifen. Im Zentrum der Anklage der Generalbundesanwaltschaft stehen fünf Anschläge, von denen vier in Freital verübt wurden und einer in Dresden. Ein Sprengstoffanschlag auf eine Freitaler Wohnung von vier Asylsuchenden ragt dabei besonders heraus: Dort lautet der Vorwurf auf versuchten Mord in vier Fällen. Die ausformulierte Anklageschrift umfasst insgesamt mehr als 150 Seiten.

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