Das Verfahren, das Sachsen nicht wollte – Prozess gegen Gruppe Freital beginnt

Am 7. März 2017 wird vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen die »Gruppe Freital« eröffnet. Den acht Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen Juli und November 2015 eine terroristische Vereinigung gebildet zu haben, um Asylsuchende und politische Gegner_innen anzugreifen. Im Zentrum der Anklage der Generalbundesanwaltschaft stehen fünf Anschläge, von denen vier in Freital verübt wurden und einer in Dresden. Ein Sprengstoffanschlag auf eine Freitaler Wohnung von vier Asylsuchenden ragt dabei besonders heraus: Dort lautet der Vorwurf auf versuchten Mord in vier Fällen. Die ausformulierte Anklageschrift umfasst insgesamt mehr als 150 Seiten.

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